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Amerikanische Faulbrut in Neukölln ausgebrochen

>> aufgehoben am 20.7.2018 nach Sanierung des Standes

Am 14.06.2018 wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut an einem Bienenstand im Bezirk Neukölln amtlich festgestellt. Der eingerichtete Sperrbezirk liegt innerhalb folgender Grenzen:

Nördlich - die Straßen: Britzer Garten, Hüfnerweg, Buckower Damm, Steinträgerweg, Hochspannungsweg, Dachdeckerweg, Bauhüttenweg
Westlich - die Straßen: Drusenheimer Weg, Quarzweg, Sangerhauser Weg
Südlich - Verwaltungsgrenze zum Land Brandenburg, Landkreis Dahme- Spreewald
Östlich – Töpferweg, Johannisthaler Chaussee, Kölner Damm, Wildmeisterdamm, Försterweg, Landreiterweg, Am Eichenquast.

Imker und Imkerinnen, die Bienenvölker innerhalb dieses Bereiches halten und noch nicht telefonisch oder schriftlich durch das Veterinäramt informiert wurden, melden sich bitte beim
Ordnungsamt Neukölln
FB Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Tel.: (030) 90239 – 3443
Fax: (030) 90239 – 3732
Email: vetleb@bezirksamt-neukoelln.de

Für den Sperrbezirk gelten folgende Schutzmaßregeln:

1) Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Die Untersuchungen erfolgen kostenfrei.

2) Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

3) Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

Dieses gilt nicht für Honig, der nicht an Bienen verfüttert werden soll.

4) Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.