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Neuer Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in Neukölln - Sperrbezirk eingerichtet

>> aufgehoben am 20.8.2018

Am 18.07.2018 wurde in einer Bienenhaltung im Bezirk Berlin-Neukölln der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut durch den Erreger Paenibacillus larvae (Eric I) amtlich festgestellt.

Der eingerichtete Sperrbezirk liegt innerhalb folgender Grenzen:

Süden: Stadtgrenze Berlin

Westen: Buckower Damm, Gerlinger Str., Christoph-Ruden-Str., Landschöppenpfad, Fläzsteinpfad, Leonberger Ring

Norden: Hochspannungsweg

Osten: Otto-Wels-Ring, Imbuschweg, Löwensteinring, Lipschitzallee

Alle Besitzer von Bienenvölkern innerhalb dieses Sperrbezirks haben unverzüglich nach Bekanntwerden dieser Allgemeinverfügung dem Ordnungsamt Neukölln, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, den Standort ihrer Bienenstände mitzuteilen:

Ordnungsamt Neukölln
FB Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Tel.: (030) 90239 – 3443
Fax: (030) 90239 – 3732
Email: vetleb@bezirksamt-neukoelln.de

Für den Sperrbezirk werden folgende Schutzmaßregeln festgelegt:

  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Die Untersuchungen erfolgen kostenfrei.
  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Ausnahmen können unter Einhaltung bestimmter Bedingungen durch das Veterinäramt zugelassen werden und dort beantragt werden.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Veterinärdirektor Dr. Bornemann teilt ergänzend mit:

"Der bisher bestehende westlich liegende Sperrbezirk wurde am 20.07.2018 aufgehoben, da der Bestand saniert wurde und keine Folgefälle im Sperrbezirk festgestellt wurden. Es handelte sich hier um ein epidemiologisch separates Seuchengeschehen, da hier Typ Eric II nachgewiesen wurde. Beide Ausbrüche werden daher separat behandelt.

Falls Ihr Bienenhaltungsort von beiden Sperrgebieten erfasst wird, gelten die bisherigen Einschränkungen fort. In Ihrem Bienenstand sind dann erneut Futterkranzproben zu entnehmen und klinische Prüfungen durchzuführen."