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Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in Müggelheim (Treptow-Köpenick)

In einem Bienenbestand in Berlin Müggelheim ist am 14.10.2021 die Amerikanische Faulbrut der
Bienen amtlich festgestellt worden. Um den Ausbruchsbetrieb herum wird ein Sperrbezirk mit mindesten 2 km Radius festgelegt (siehe Karte in der Anlage):

  • Westliche Begrenzung: Müggelheimer Damm (Höhe Lehrkabinett Teufelssee der Berliner
    Forsten, 12559 Berlin)
  • Nördliche Begrenzung: Müggelhort (12559 Berlin)
  • Östliche Begrenzung: Gosener Landstraße (Forstrevier Müggelheim, Abteilung 171)
  • Südliche Begrenzung: Badestelle „Große Krampe“ (12559 Berlin)


I. Die Besitzer oder Betreuer von Bienenvölkern, deren Standort im Sperrbezirk liegt,
haben unverzüglich – spätestens jedoch bis zum 29.10.2021 - ihre Bienenstände
unter Angabe des aktuellen Standortes und der Anzahl der Bienenvölker beim
 Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin, Ordnungsamt, Fachbereich
 Veterinär– und Lebensmittelaufsicht, Salvador-Allende-Str. 80 B, 12559 Berlin
 (vetleb@ba-tk.berlin.de) oder Telefax 030/90297-4810 schriftlich anzuzeigen, sofern
 noch nicht erfolgt.
II. Nach § 11 Bienenseuchen-Verordnung gilt für den Sperrbezirk des Weiteren Folgendes:

  1. Bewegliche Bienenbestände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  2. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  3. Bienenvölker, lebende Bienen oder tote Bienen, Waben, Wabenteile,
    Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte
    Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

Diese Vorschrift findet keine Anwendung an auf Wachs, Waben, Wabenteile
und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die
erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der
Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden, und nicht auf Honig, der
nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.


Die Besitzer von Bienenvölkern und Bienenbeständen oder deren Vertreter sind gemäß
§ 4 BienSeuchV verpflichtet, die zur Durchführung der unter I. genannten Untersuchungen
erforderliche Hilfe zu leisten.

Die angeordneten Schutzmaßnahmen für den Sperrbezirk werden nach Maßgaben des
§12 BienSeuchV aufgehoben, wenn die Untersuchung aller Bienenvölker im Sperrbezirk
mit negativen Ergebnis abgeschlossen und die Amerikanische Faulbrut im Bienenbestand
nach § 12 Abs. 2 BienSeuchV erloschen ist.

Für die Allgemeinverfügung wird hiermit die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 1 Nr.
4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im besonderen öffentlichen Interesse
angeordnet, soweit die aufschiebende Wirkung der Anfechtung nicht bereits nach § 37
Tiergesundheitsgesetz entfällt.

Diese Allgemeinverfügung tritt gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG mit dem auf die
Bekanntmachung folgenden Tag, den 16.10.2021 um 00:00 Uhr in Kraft.

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Hinweis zum Schadensersatz bei behördlicher Abtötungsanordnung:
Imker und Imkerinnen, die auf amtliche Anweisung hin ihre Völker infolge klinisch manifestierter und im Labor nachgewiesener Infektion mit dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut abtöten müssen, haben einen Anspruch auf Schadensersatz durch die Tierseuchenkasse.

Dabei müssen sie jedoch binnen 30 Tagen nach Anordnung (sofern nicht durch gerichtliche Verfahren/Anträge wirksam gehemmt) einen Antrag auf Schadensersatz an die Tierseuchenkasse stellen.

Hierzu bitte nachweisbare Zustellung des Antrages per Fax/Email und Post wählen (mindestens per Einschreiben-Rückschein, alternativ Gerichtsvollzieher bei höheren Beträgen) und bitte sowohl den zuständigen Amtstierarzt als auch die Tierseuchenkasse (https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tierseuchenkasse/) formlos unter Angabe von Vorgangsnummern/Standorten anschreiben. Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt; üblicherweise auf Basis einer gutachterlichen Äußerung durch den Amtstierarzt.

Es ist daher zu empfehlen, vor der Durchführung der Abtötung und der Entsorgung des Materials ausführlich den Zustand des Materials und der Völker präzise zu dokumentieren (Wägung, neutraler Zeuge, Fotografie, schriftliches Protokoll).

Hinweis durch den IV Reinickendorf-Mitte e.V.