Statusmeldung

Sie sind nicht angemeldet. Bitte melden Sie sich zur Anzeige vereinsinterner Mitteilungen an.

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in Pankow - Sperrbezirk auf Pankower und Reinickendorfer Gebiet

>> Update: Lt. Auskunft des Veterinäramtes in Reinickendorf (https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ord...) wurde der Sperrbezirk am 24.9.2019 in Pankow und im zugehörigen Teil Reinickendorfs am 10.10.2019 aufgehoben. Eine Bestätigung aus Pankow lag zum zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Bitte vergewissern Sich sich selber beim Veterinäramt in Pankow.

Wieder gibt es einen Fall von Amerikanischer Faulbrut im Norden Berlins: dieses Mal wurde die Krankheit an einem Bienenstand im Pankower Ortsteil Wilhelmsruh amtlich festgestellt.

 

Das zuständige Ordnungsamt hat um den betroffenen Bienenstand einen Sperrbezirk eingerichet, der hauptsächlich die Pankower Ortsteile Niederschönhausen, Wilhelmruh und Rosenthal umfasst. Die Grenzen des Sperrbezirks liegen wie folgt:

• nördliche Begrenzung:             Wilhelmsruher Damm
• westliche Begrenzung:             Bezirksgrenze Reinickendorf
• östliche Begrenzung:                Friedrich-Engels-Str.
• südliche Begrenzung:              Herrmann-Hesse-Str.
 
Außerdem umfasst der Sperrbezirk das folgende angrenzende Gebiet in Reinickendorf:
 
• nördliche Begrenzung:             Bezirksgrenze Pankow
• westliche Begrenzung:             Montanstr. (einschl. Verlängerung bis zur Bezirksgrenze Pankow)
• östliche Begrenzung:                Bezirksgrenze Pankow
• südliche Begrenzung:               Flottenstr.

Karte: https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/sites/default/files/AFB_Pankow-Reinickendorf.pdf

 

Laut der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 15.11.2018 sind alle Imker im o.g. Sperrbezirk, deren Bienenvölker noch nicht beim Ordnungsamt Pankow, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, registriert sind, dazu aufgefordert, dies unverzüglich zu tun.

 

Die Allgemeinverfügung kann auf folgender Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:

Bezüglich Pankow:

https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/veterinaer-und-lebensmittelaufsicht/

 

und bezüglich Reinickendorf:

https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/aktuelles/

 

Für jeden AFB-Sperrbezirk (§ 11 Bienenseuchen-Verordnung) gilt:

  • Es dürfen keine beweglichen Bienenstände von ihrem Standort entfernt werden.
  • Es dürfen keine Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig (Ausnahme: Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist), Futtervorräte,
  • Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Es dürfen keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk verbracht werden.

 

Für Menschen ist die Erkrankung harmlos und auch der Honig aus den betroffenen Bienenvölkern kann bedenkenlos genossen werden.